Brillenschaden - wer zahlt?

Die Brille ist kaputt - was nun? Wer zahlt den Schaden? Es kommt auf die Konstellation an und die Situation, in der die Brille kaputt gegangen ist. Ist man selber für den Schaden verantwortlich - und man eine Brillenversicherung - oder hat eine andere Person den Schaden herbeigeführt?

Brillenglas gebrochen - Brillenversicherung?
Brillenglas gebrochen - Brillenversicherung?

Der Schadenshergang ist wichtig

Gehen wir zunächst davon aus, dass man die Brille auf der Nase hatte oder sie an einem Ort abgelegt hatte, der dafür geeignet ist (Brillenetui, Schublade etc.). Dann zahlt in der Regel die Versicherung den Schaden, da man selber nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Anders sieht es aus, wenn man die Brille so abgelegt hat, dass sie einem Risiko ausgesetzt war, zum Beispiel auf dem Sofa, einem Stuhl oder einer Werkbank. Dann übernimmt die Versicherung den Schaden nicht.

Wenn eine andere Person den Schaden verursacht hat, springt deren Haftpflicht-Versicherung ein. Wenn man es selber war, die eigene Brillenversicherung.

Die einzigen Versicherungen, die bei einem Brillenschaden greifen, sind

Eine Hausratversicherung kommt nicht für einen Brillenschaden auf. Die zahlt die neue Brille nur dann, wenn z.B. das Haus abbrennt, in dem die Brille lag, oder wenn es dort einen Einbruch gab.

Wie viel zahlt die Versicherung?

Die Frage, wie viel eine andere Haftpflichtversicherung zahlen würde, hängt von dem Alter der Brille ab. Die vollen Kosten werden nur dann übernommen, wenn die Brille noch nicht alt war (ca. 1 Jahr, hängt von der Versicherung ab).

Welche Kosten übernommen werden, hängt vom Schaden ab. Wenn ein Glas gesprungen ist, zahlt die Versicherung die Erneuerung dieses Glases inklusive Einfassen durch den Optiker. Ist das Brillengestell defkt, z.B. ein Bügel abgebrochen, dann zahlt die Versicherung nur ein neues Brillengestell.

Schwierig wird es dann, wenn es das Modell nicht mehr gibt. Dann stellt sich die Frage, wie hoch die Kosten für ein vergleichbares Modell sein dürfen. Das muss man im Einzelfall aushandeln.

Ebenfalls umstritten ist die Situation, wenn man eine neue Sehstärke braucht. Dann braucht man eine komplett neue Brille. Die Versicherung übernimmt dann in der Regel anteilig die Kosten für den Schaden - wenn also ein Brillenglas kaputt ist, zahlt die Versicherung auch nur dieses eine Glas.

Lohnt sich eine Brillenversicherung?
Brille kaputt - Lohnt sich eine Brillenversicherung?

Rechnung immer aufbewahren!

Die Versicherung zahlt in aller Regel nur, wenn man eine Rechnung für die Brille vorlegen kann. Daher gilt grundsätzlich, dass man Rechnungen nach einem Brillenkauf immer aufbewahren sollte (so wie bei allen Produkten, die man ev. von einer Versicherung ersetzt haben möchte).

Aber auch, wenn man die Rechnung nicht mehr hat, gibt es eine Lösung. Dann muss man einfach zu dem Optiker gehen, bei dem man die Brille gekauft hat. Der hat in der Rechnung sowohl die Kundendaten als auch die Brillendaten abgespeichert.

Wie geht man weiter vor?

Am einfachsten ist, man ruft zunächst bei der entsprechenden Versicherung an und schildert kurz den Sachverhalt. Die Versicherung wird einem dann mittielen, wie es weitergeht. In aller Regel muss man einen formlosen Brief verfassen, indem man den Schadenshergang beschreibt.

Parallel dazu kann man die defekte Brille zum Optiker bringen und reparieren lassen. Achtung! Wenn man die Kostenübernahme durch die Versicherung möchte, darf man nur exakt den Schaden reparieren lassen. Wenn man eine neue Brille kauft, obwohl nur ein Glas defakt oder ein Brillenbügel abgebrochen war, kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.

In jedem Fall ist es ratsam, zunächst mit der Versicherung zu sprechen. In manchen Fällen kann die Versicherung auch anteilig die Kosten für eine neue Brille mittragen.

Wenn der Schadensverursacher nicht einsichtig ist ...

Schwierig wird es dann, wenn jemand anderes die Brille kaputt gemacht hat, aber die verantwortliche Person die Kosten nicht übernehmen will, z.B. garstige Eltern auf dem Kinderspielplatz (alles schon erlebt...) Dann muss man die Polizei rufen, um die Personalien für den Anwalt aufnehmen zu lassen (was man nur sehr ungerne auf dem Spielplatz macht). Über einen Anwalt muss man dann die Haftpflichtversicherung der Gegenseite zwingen, den Schaden zu übernehmen.

Manche könnten nun auf die Idee kommen, zu versuchen, die eigene Haftpflichtversicherung mit einer veränderten Story zu überzeugen - indem man selber die Brille des Kindes beim Spielen beschädigt hat - oder auch umgekehrt. Aber das darf man natürlich nicht machen, da es Versicherungsbetrug wäre, der gg. verfolgt wird, wenn die Geschichte nicht 100% plausibel ist...

Siehe auch: Häufige Fragen zum Thema Brillen & Sehhilfen.